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Ingenieur ArtikelIngenieur (Abk.: Ing.) ist die Berufsbezeichnung für Absolventen der Ingenieurwissenschaften. Sie sind wissenschaftlich ausgebildete Fachleute auf technischem Gebiet (Techniker). Der Begriff "Ingenieur" geht auf Sebastien le Pestre de Vauban zurück, dem Festungsbaumeister (Chef du Genie) von Ludwig XIV..
Die bekanntesten Fachrichtungen für Ingenieure sind das Bauingenieurwesen, der Maschinenbau, das Chemieingenieurwesen, die Verfahrenstechnik und die Elektrotechnik. Es gibt jedoch auch weniger technische Fachrichtungen wie das Agraringenieurwesen oder Architektur. Als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Technik fungieren Wirtschaftsingenieure. Diese erfreuen sich steigender Beliebtheit auf dem Arbeitsmarkt.
Ingenieure sind in vielen Bereichen der Wirtschaft zu finden. Die Berufsmöglichkeiten reichen vom selbstständigen Ingenieurbüro, über die Anstellung bei Behörden sowie in kleinen, mittleren und großen Unternehmen z.B. in den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Vertrieb, Konstruktion und teilweise in dem Management. Viele Ingenieure zeichnen sich gegenüber klassischen Wissenschaftlern z.B. aus der Physik durch ein praxisnahes Wissen und die eher experimentelle und auf kurzfristige Umsetzung bedachte Vorgehensweise aus. Einige Industriezweige basieren sehr stark auf der ingenieurmäßigen Umsetzung des technischen Wissens. (Telekommunikation, KFZ-Industrie, Computertechnik, Energieversorgung, usw.)
Ingenieure sind die Berufgruppe mit der größten Beteiligung bei Erfindungen.
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Da ich seit der Realschule in dem Fachabitur und in der Ausbildung (hauptsächlich) ca. noch "kaufmännisch" rechnen musste, habe ich in... |
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Die Ausbildung zu dem Ingenieur und die Berufsausübung ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Ingenieure werden an Technischen Hochschulen, Techn. Universitäten und Fachhochschulen ausgebildet. Die Verwendung der Nennung 'Ingenieur' ist durch Landesgesetze (meist mit 'Ingenieurgesetz' benannt) geregelt und ca. bestimmten Personen erlaubt. Beispielsweise dürfen Absolventen der früheren Ingenieurschulen, Ingenieurakademien oder Polytechnischen Schulen die Berufsbezeichnung Ingenieur führen. Dabei existiert noch ein Bestandsschutz für Personen, die vor Inkrafttreten dieser Gesetze die Nennung Ingenieur führten. Dies war auch notwendig, da die Nennung Ingenieur teilweise als Rangbezeichnung in den Unternehmen benutzt wurde bzw. als Quasiamtsbezeichnung der "Fabrikbeamten" geführt wurde.
Hochschulabsolventen wird der akademische Grad Diplom-Ingenieur verliehen (Abk.: Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH)). Absolventen von Berufsakademien wird der Titel Dipl.-Ing. (BA) als staatliche Nennung verliehen.
In Deutschland gibt es fachübergreifend den Verein deutscher Ingenieure VDI mit einer eigenen Wochenzeitung, den VDI-Nachrichten (http://vdi-nachrichten.com). Darüber hinaus existieren viel spezifische Berufsvereinigungen, so zu dem Beispiel der VDE für Elektroinginieure.
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In Österreich ist die Nennung Ingenieur eine Standesbezeichnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Österreich) verliehen wird.
Voraussetzung ist die Matura einer österreichischen Höheren Technischen Lehranstalt oder einer höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schule, sowie eine dreijährige einschlägige fachliche Tätigkeit im Fachgebiet, wo die Matura abgelegt wurde. Wenn man keine Matura absolviert hat, aber trotzdem gleichwertige Kenntnisse nachweisen kann, so kann man die Standesbezeichnung nach acht Jahren Praxis erreichen.
Zusätzlich gibt es aber auch den Diplom-HTL-Ingenieur, der sechs Jahre Praxis, sowie eine Fachbereichsarbeit und eine Prüfung ablegen muss. Diese Nennung wurde eingeführt, da der einfache Ingenieur nicht EU-weit anerkannt wird.
Daneben existiert ebenso in Österreich der Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, dem aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines technischen Studiengangs durch das Bestehen der 1. und 2. Diplomprüfung der akademische Grad Diplom-Ingenieur (Abk.: Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH)) verliehen wird.
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